Jagdkynologischer Sachverständiger
Ich erstelle regelmäßig Gutachten und Wertschätzungen für Land und Amtsgerichte sowie Versicherungen.
Für Sachverständigengutachten/ Wertschätzungen bei Jagdhunden gelten die Honorargruppen
1 bis 6 nach dem Justizvergütung- und Entschädigungsgesetz (gem. § 9JVEG)